S-8 § 26 Finanzwesen (Beitragsverteilung)

Status:
Annahme

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird vom Bezirk gemäß § 1 Abs. (12) Finanzordnung durch Banklastschrift eingezogen.

Von jedem Mitgliedsbeitrag wird pro Monat ein bestimmter Verwaltungsbeitrag* vorabgezogen.

Von der restlichen Verteilsumme des Beitrages (Beitrag minus Verwaltungsbeitrag) erhalten die Ortsvereine 15,5 Prozent, die Unterbezirke 1,7 Prozent, der Bezirk 67,8 Prozent und der Parteivorstand 15 Prozent der Verteilsumme.

Weitere Regelungen zur Finanzierung können in den Unterbezirken zwischen den Gliederungen beschlossen werden.

Verwaltungskostenzuschüsse des Bezirks an die Unterbezirke erfolgen im Einvernehmen mit dem Bezirksbeirat.
(Finanzordnung § 1 Abs. 14: Alle regelmäßigen Zahlungen eines Mitglieds an die Partei (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) sind Mitgliedsbeiträge (nicht Spenden) und unterliegen der prozentualen Aufteilung auf die verschiedenen Gliederungsebenen.)

* Zur Zeit beträgt der Verwaltungsbeitrag, der jeden Monat vor der Verteilung abgezogen wird 0,81 Euro: 0,26 Euro Vorwärts, 0,26 Euro Strukturhilfe, 0,26 Euro Dienstleistungsübertragung, 0,03 Euro Innovationsfonds. Die Komponten Vorwärts, Strukturhilfe und Innovationsfonds wurden vom Paerteivorstand festgelegt. Die Komponente Dienstleistungsübertragung wurde zwischen Partei- und Bezirksvorstand ausgehandelt.

Begründung:

Die bisherige Verteilung der Beitragsanteile in der Satzung ist komplex und rechnerisch nur sehr schwierig nachvollziehbar. Es soll nun eine transparentere Aufteilung der einzelnen Beitragsanteile erfolgen.

 

Zum dem hat der Bezirksvorstand auf Empfehlung des Bezirksbeirates im Sommer 2020 beschlossen, dass Verwaltungsdienstleistungen (Mitgliederverwaltung, Erledigung der Rechenschaftsberichte, Betreuung der Kassierer:innen, Buchhaltungsservice, …) vom Servicecenter der SPD in Dortmund erledigt werden. Dafür werden von jedem Beitrag monatlich 26 Cent abgezogen, so dass sich der Vorabzug von 55 Cent auf 81 Cent erhöht.

 

In der nun transparenteren Aufteilung der einzelnen Beitragsanteile ist dieser zusätzliche Dienstleistungsabzug berücksichtigt.

 

Der Parteivorstand und der Bezirk erhalten nach der neuen Verteilung weniger finanzielle Mittel als die Ortsvereine und Unterbezirke.

 

Berechnung bisherige Satzungsregelung (Beispiel: Beitrag 11,00 Euro):

Vorabzug: 0,55 Euro

Verteilsumme: 11,00 Euro

Parteivorstand (15% der Verteilsumme): 1,65 Euro

Ortsverein (19% x Beitrag – 19/21 x 55 Cent): 1,59 Euro

Unterbezirk (2% x Beitrag – 2/21 x 55 Cent): 0,17 Euro

Bezirk (Beitrag- 55 Cent-Parteivorstand-Ortsverein-Unterbezirk)= 7,04 Euro

 

Berechnung Satzungsentwurf (Beispiel: Beitrag 11,00 Euro):

Vorabzug: 81 Cent

Verteilsumme (Beitrag – 81 Cent): 10,19 Euro

Parteivorstand (15% der Verteilsumme): 1,53 Euro

Ortsverein (15,5% der Verteilsumme): 1,58 Euro

Unterbezirk (1,7% der Verteilsumme): 0,17 Euro

Bezirk (67,8% der Verteilsumme)= 6,91 Euro

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme